Die Marbach Gruppe bekennt sich zu ihrer Verantwortung für nachhaltige und ressourcenschonende Verpackungslösungen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns mit den Anforderungen der EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) auseinander und stellen die Einhaltung der für uns geltenden Vorgaben sicher.
Die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die Umsetzung der darin enthaltenen Anforderungen erfolgt schrittweise und ist – abhängig von den jeweiligen Vorgaben – bis spätestens 12. August 2026 vorgesehen.
Ziel der Verordnung ist es, Verpackungen EU-weit nachhaltiger zu gestalten, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft in Europa weiter zu stärken. Hierzu zählen insbesondere Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie an die erforderliche Nachweisführung.
Wir befassen uns intensiv mit den Vorgaben der PPWR und setzen die notwendigen Maßnahmen zur fristgerechten Umsetzung fortlaufend um. Dabei überprüfen wir unsere Produkte und Verpackungen auf Konformität. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen verfolgen wir kontinuierlich, um unsere Maßnahmen jederzeit an neue Vorgaben anzupassen und eine verlässliche Umsetzung sicherzustellen.
Unser Anspruch ist es, für unsere Kunden Transparenz zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fristgerecht sicherzustellen.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für sämtliche von der Karl Marbach GmbH & Co. KG gelieferten Produkte sowie die dazugehörigen Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen.
2. Konformitätserklärung
Hiermit bestätigen wir, dass die von uns eingesetzten Verpackungen durch eine aktuelle DoC abgedeckt werden, im Rahmen eines technisches Assessment nach dem aktuellem Kenntnisstand entsprechend den Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 bewertet wurden und die derzeit anwendbaren gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden.
3. Umsetzung der Anforderungen
Unsere Verpackungen werden im Hinblick auf Kennzeichnungspflichten, Stoffbeschränkungen, Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz sowie weitere anwendbare Anforderungen der PPWR bewertet und überwacht.
4. Dokumentation und Nachweise
Die erforderlichen technischen Unterlagen, Konformitätsnachweise und sonstige erforderliche Dokumentationen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorgehalten und können zuständigen Behörden oder berechtigten Geschäftspartnern auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
5. Vorbehalt
Diese Erklärung basiert auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung sowie den uns vorliegenden Informationen. Bei Änderungen gesetzlicher Anforderungen oder produktspezifischer Anpassungen kann diese Erklärung aktualisiert werden.