Die Marbach Gruppe bekennt sich zu ihrer Verantwortung für nachhaltige und entwaldungsfreie Lieferketten. In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten zusammen um die Einhaltung der EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu gewährleisten, sobald diese Anwendung findet.
Die Verordnung trat bereits am 29. Juni 2023 in Kraft, die wesentlichen Verpflichtungen für Marktteilnehmer und Händler gelten voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2026.
Als nachgelagerter Marktteilnehmer und Händler im Sinne der Verordnung bringen wir keine der betroffenen Waren erstmalig in Verkehr, sondern handeln mit bereits in der EU eingeführten Produkten.
Unsere Stanzform unterliegt nicht direkt der EUDR-Verordnung, da diese unter der Zolltarifnummer 84419090 vertrieben wird.
Gleichwohl werden wir mit unseren Lieferanten überprüfen, dass alle von uns gehandelten Produkte, die unter die EUDR fallen (z. B. Holz, Kautschuk, ... und daraus hergestellte Erzeugnisse), den Anforderungen der Verordnung entsprechen werden.
Wir werden in Abstimmung mit unseren Lieferanten dafür Sorge tragen, eine bestmögliche Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die uns betreffenden Vorgaben der EUDR-Verordnung in der jeweils geltenden und anwendbaren Fassung für alle betreffenden Produkte entlang der Lieferkette einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass derzeit das EU-Parlament und der EU-Rat Änderungsvorschläge zur Vereinfachung eingereicht haben, diese aber noch nicht final verabschiedet sind.
Selbstverständlich werden wir unsere internen Prozesse und Maßnahmen anpassen, sobald neue rechtliche Vorgaben in Kraft treten.
Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf weitere Informationen zur Verfügung.