Verantwortung für entwaldungsfreie Lieferketten – EUDR-Erklärung der Marbach-Gruppe

Die Marbach-Gruppe bekennt sich zu ihrer Verantwortung für nachhaltige, transparente und entwaldungsfreie Lieferketten. Vor dem Hintergrund der EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) arbeiten wir bereits heute eng mit unseren Lieferanten zusammen und richten unsere Prozesse konsequent an den kommenden gesetzlichen Anforderungen aus.

Die EU-Verordnung 2023/1115 (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Die wesentlichen Verpflichtungen für Marktteilnehmer und Händler gelten voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2026.

Als nachgelagerter Marktteilnehmer und Händler im Sinne der Verordnung bringen wir keine der von der EUDR betroffenen Waren erstmalig in Verkehr, sondern handeln mit bereits in der Europäischen Union eingeführten Produkten. Ungeachtet dessen überprüfen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten, dass alle von uns gehandelten Produkte, die unter die EUDR fallen – beispielsweise Holz, Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse – den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

In enger Abstimmung mit unseren Lieferanten stellen wir eine bestmögliche Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette sicher und sorgen dafür, dass die für uns relevanten Vorgaben der EUDR-Verordnung in ihrer jeweils geltenden und anwendbaren Fassung eingehalten werden.

Aktuell verhandeln das EU-Parlament und der EU-Rat über einen von der EU-Kommission eingebrachten Änderungsvorschlag zur EUDR-Verordnung. Daraus können sich sowohl eine Verschiebung des Anwendungsbeginns als auch inhaltliche Anpassungen der Verordnung ergeben. Entsprechend werden interne Prozesse und Maßnahmen angepasst, sobald neue rechtliche Vorgaben in Kraft treten.

 

Bei Bedarf stellen wir gerne weitere Informationen zur Verfügung.

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